Von März bis Mai 2022 sind wieder Betriebsratswahlen – unsere Wahlen in den Betrieben. Auch Du kannst kandidieren und so für gute, sichere Arbeit bei Dir im Betrieb sorgen.
Bei der Betriebsratswahl dürfen alle Beschäftigten im Betrieb wählen und – wenn sie dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören – auch kandidieren, unabhängig von ihrer Nationalität.
Über ihre Betriebsräte bestimmen die Beschäftigten mit bei der Gestaltung von Arbeit und Technologie, bei Eingruppierung, Arbeitssicherheit, Qualifizierung und Arbeitszeiten. In Betrieben mit Betriebsrat sind die Arbeitsplätze sicherer und die Löhne höher, es gibt mehr Weiterbildung und geregelte Arbeitszeiten. Das nutzt auch den Betrieben. In Betrieben mit Betriebsrat ist auch die Produktivität höher. Und ganz wichtig: In Betrieben mit Betriebsrat wird mehr und langfristiger investiert – in gute Arbeitsplätze der Zukunft. Das zeigen zahlreiche Studien.
Die IG Metall unterstützt ihre Betriebsräte. Sie bietet ihnen Schulungen und Betreuung im Betrieb – und steht ihnen in allen fachlichen und rechtlichen Fragen zur Seite. Betriebsräte setzen sich für alle Beschäftigten ein, sie stehen für Vielfalt und Gleichberechtigung. Daher ist es wichtig, dass alle Beschäftigtengruppen im Betriebsrat vertreten sind: Menschen jeder Herkunft, Frauen und Männer, aus Produktion und Büro, Jung und Alt.
Die Aufstellung der Kandidaten für die Betriebsratswahl läuft. Kandidieren können alle Beschäftigten, die dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören. Wenn Du kandidieren willst, melde Dich bei Deinem Betriebsrat, bei den Vertrauensleuten der IG Metall im Betrieb oder beim Wahlvorstand. Das sind die Beschäftigten, die die Wahl organisieren. Der Wahlvorstand setzt Dich dann auf die Vorschlagsliste. In größeren Betrieben gibt es Vorwahlen, bei denen die Vertrauensleute die Kandidaten der IG Metall aufstellen. In einigen Betrieben treten mehrere Listen in einer sogenannten Listenwahl gegeneinander an. Nur die Liste der IG Metall garantiert Dir, dass Du kompetent beraten und geschult wirst. Besser ist eine gemeinsame Vorschlagsliste. Dann gibt es eine sogenannte Persönlichkeitswahl, bei der die Beschäftigten wirklich basisdemokratisch ihre persönlichen Kandidaten wählen können.
Mitglieder des Betriebsrats sind gesetzlich vor Kündigung geschützt. Das gilt auch für Mitglieder des Wahlvorstands, Kandidaten für die Betriebsratswahl, sowie für Beschäftigte, die die Betriebsratswahl einleiten. Der Kündigungsschutz gemäß Paragraf 15 Kündigungsschutzgesetz wurde mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz im Juni 2021 noch einmal verbessert und erweitert auf Beschäftigte, die die Betriebsratswahl vorbereiten.
Es gibt in Deinem Betrieb noch keinen Betriebsrat und Du benötigst Unterstützung bei der Gründung? Wende Dich an Deine IG Metall Nürnberg!
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