Der Mitgliedervorteil wird jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November ausgezahlt. Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigt in den kommenden Jahren.
Die Mitglieder-Extrazahlung erhalten alle Leihbeschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von länger als 6 Monaten im Leihunternehmen, wenn sie zum 30. Juni mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind. Ab November 2023 sind dann nur noch 6 Monate Mitgliedschaft Voraussetzung. Wichtig: Der Verleihbetrieb muss tarifgebunden sein an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit iGZ/BAP. Die Geltung der Tarifverträge kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein.
Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb |
zum Urlaubsgeld 2023 |
zum Weihnachtsgeld 2023 |
ab 2024 |
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nach dem 6. Monat | 100 Euro | 250 Euro |
Erhöhung erfolgt tarifdynamisch |
im 2. und 3. Jahr | 200 Euro | 350 Euro | |
ab dem 4. Jahr | 350 Euro | 500 Euro |
Um den Mitgliedervorteil zu erhalten, müssen Leihbeschäftigte einen Antrag an ihren Arbeitgeber (Leihunternehmen) stellen und eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft beilegen. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail gestellt werden. Die Unterlagen für den Antrag gibt es für die Mitglieder im Servicecenter-Portal der IG Metall: www.igmetall.de/mitgliedervorteile
Wichtige Termine: Für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld kann die Bescheinigung ab dem 19. Mai heruntergeladen werden. Der Antrag muss bis einschließlich 30. Juni (E-Mail-/Posteingang) gestellt werden. Leihbeschäftigte, die noch nicht IG Metall-Mitglied sind, aber bis Ende Mai beitreten, sichern sich bereits jetzt ihren Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld 2023!