25. Mai 2020
Leiharbeit
Mitgliedervorteil Leiharbeit: So kommst Du an Deine Extrazahlungen
Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Wir erklären die Fristen sowie die Beantragung der Extrazahlung.

Noch Fragen zum Mitgliedervorteil?
 

Wie hoch ist die Mitglieder-Extrazahlung?

Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) – jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November (siehe unten).

Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten beim Verleihbetrieb.

Die Beträge erhöhen sich "tarifdynamisch", das heißt dass der Mitgliedervorteil mit den von DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tariferhöhungen der Monatsentgelte automatisch mitwächst. Das heißt, bei einer Tariferhöhung um X Prozent gibt es dann auch X Prozent mehr Extrazahlung.
 

Höhe der Sonderzahlungen und Extrazahlungen für Mitglieder in der Leiharbeit

Wann wird der Mitgliedervorteil gezahlt?

Die Mitglieder-Extrazahlung wird zweimal im Jahr ausgezahlt, jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November. Der Anspruch auf die Extrazahlung ist abhängig von bestimmten Stichtagen. Für das erhöhte Urlaubsgeld ist der relevante Stichtag der 30. Juni, für das erhöhte Weihnachtsgeld der 30. November.

Wer hat Anspruch auf den Mitgliedervorteil?

Du bist noch kein Mitglied? Dann kannst Du hier beitreten und Dir Deine Extrazahlung als Mitgliedervorteil sichern.

Was muss ich tun, um den Mitgliedervorteil zu erhalten?

Du musst rechtzeitig einen Antrag bei Deinem Verleiher/Disponenten stellen – per Post oder per E-Mail. Zudem musst Du eine Bescheinigung über Deine Mitgliedschaft beifügen, also den Nachweis, dass Du mindestens 6 Monate IG Metall-Mitglied bist. Du erhältst einen Musterantrag und Deine individuelle Bescheinigung in unserem Servicecenter-Portal.

Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als vom 19. Mai beziehungsweise 19. Oktober sein. Das bedeutet: Für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld kannst Du Deinen Antrag ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni stellen. Die Frist der Antragstellung für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld gilt ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November. Für die fristgerechte Antragstellung ist der Post-/E-Mail-Eingang relevant.

Unser Tipp: Trage die Termine auch gleich in Deinen Kalender ein, um Deinen Antrag nicht zu vergessen.

Was ist das Servicecenter-Portal?

Das Servicecenter-Portal der IG Metall hält für Mitglieder Dienstleistungen und exklusive Angebote bereit – leicht und jederzeit zu erreichen. Zur Nutzung ist nur eine einmalige Anmeldung unter Angabe der Mitgliedsnummer nötig.

Warum muss ich meinem Verleiher mitteilen, dass ich Mitglied bin? Kann mir nicht die IG Metall den Mitgliedervorteil zahlen?

Beides sind jeweils individuell zu berechnende Abgaben, die vom Arbeitgeber zu ermitteln und abzuführen sind. Der Mitgliedervorteil ist, so wie wir ihn regeln wollten, ein Lohnbestandteil und muss vom Arbeitgeber gezahlt, versteuert und verbeitragt werden. Das ist auch gut für die Leihbeschäftigten, denn es wirkt sich auch auf die Rente aus. Eine Verteilung der Gelder durch die IG Metall oder einen Verein ist deshalb nicht zulässig.

Warum muss ich selbst den Antrag stellen? Kann das nicht die IG Metall für mich machen?

Da der Mitgliedervorteil ein individueller Anspruch (von Dir als Mitglied gegenüber Deinem Arbeitgeber) ist, kann die IG Metall nicht ohne weiteres den Antrag für Dich stellen. Zudem wären mit einer Antragstellung durch die IG Metall datenschutzrechtliche und organisatorische Vorbereitungen verbunden, deren Aufwand für Dich höher wäre, als selbst den Antrag zu stellen.

Erinnert mich die IG Metall an die Beantragung des Mitgliedervorteils?

Wir werden unsere Mitglieder in Leiharbeit immer auf verschiedenen Wegen an die Beantragung der Extrazahlung erinnern und über den Mitgliedervorteil informieren. Mache Dir aber auch am besten selbst einen Vermerk im Kalender oder stelle Dir am Handy eine Erinnerung ein, damit Du die Beantragung nicht vergisst.

Wie kann ich meine Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit über den Mitgliedervorteil informieren?

Alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits Mitglied der IG Metall sind, kannst Du auf diese Seite hier verweisen. Oder Du lädst den Flyer herunter und schickst ihn per E-Mail oder Messenger an Deine Kolleginnen und Kollegen.

Wichtig: Wer noch bis inklusive Dezember 2023 Mitglied wird, erhält bereits in einem halben Jahr mehr Geld: den Mitgliedervorteil Urlaubsgeld 2024.

Übrigens: Wenn Du ein neues Mitglied für die IG Metall gewinnst, erhältst Du von uns ein Dankeschön. Mehr unter www.teamverstaerken.de

Wie erhalte ich weitere Informationen zum Mitgliedervorteil?

Wir haben auf dieser Seite alle relevanten Informationen zum Mitgliedervorteil zusammengetragen. Sofern du noch weitere Fragen hast, wende Dich bitte an Deine IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.

 


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