Trotz Widerstände der Arbeitgeber hat die IG Metall in der Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2021 das Transformationsgeld, kurz T-Geld, durchgesetzt. Das T-Geld wird an Beschäftigte gezahlt, welche zum 28. Februar eines jeden Jahres in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen und bereits seit mindestens 6 Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Im Jahr 2022 beträgt das T-Geld 18,4 Prozent, im Jahr 2023 beträgt das T-Geld 27,6 Prozent eines Monatsentgeltes.
Wenn Betriebe kollektiv die Arbeitszeit abgesenkt haben, um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, dann kann das T-Geld genutzt werden, um das reduzierte Entgelt teilweise auszugleichen. Wenn ein Betrieb dies nicht nötig hat, dann wird das T-Geld ausgezahlt. Wichtig: im Austrittsjahr besteht ein anteiliger Anspruch auf das T-Geld. Das heißt, wenn Beschäftigte im laufenden Jahr den Betrieb verlassen (z.B. Kündigung oder Aufhebungsvertrag), dann kann der Arbeitgeber Teile des T-Geldes zurückverlangen oder verrechnen.