Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie können selbst mehr über ihre Arbeitszeit bestimmen. Sie haben die Wahl, ihre Arbeitszeit zeitweise auf „verkürzte Vollzeit“ zu reduzieren – bis auf 28 Stunden. Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder in Schicht arbeitet, kann außerdem das „Tarifliche Zusatzgeld“ (T-ZUG) optional in Zeit wandeln und dadurch bis zu acht zusätzliche Tage im Jahr freinehmen.
Das haben die IG Metall und ihre Mitglieder in der Metall-Tarifrunde 2018 durchgesetzt. 1,5 Millionen Beschäftigte haben dafür mit Warnstreiks und ganztägigen Warnstreiks Druck gemacht.
Den Antrag auf die tarifliche Freistellungszeit im Rahmen der T-ZUG-Wahloption auf die 8 freie Tagen für nächstes Jahr müsst Ihr bis 31.Oktober beim Arbeitgeber stellen, mit Kopie zur Kenntnis an den Betriebsrat.
Für Mitglieder: Antrag hier herunterladen (PDF)
Die Voraussetzungen:
Die verkürzte Vollzeit können alle Beschäftigten beantragen, die mindestens normale Vollzeit nach Tarif arbeiten – also 35 Stunden im Westen oder maximal 38 Stunden im Osten. Zudem müssen sie mindestens zwei Jahre im Betrieb sein. Auszubildende und Altersteilzeitler sind ausgenommen. Die verkürzte Vollzeit kann immer zum Quartalsbeginn spätestens sechs Monate vorher schriftlich beantragt werden. Wer zum Beispiel zum 1. Juli 2024 in verkürzte Vollzeit gehen will, muss sie bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.
Den Antrag musst Du schriftlich stellen. Darin sollte enthalten sein: der Beginn der verkürzten Vollzeit, der Umfang der Absenkung – beispielsweise auf 28 Stunden, die Verteilung der reduzierten Arbeitszeit in vollen Stunden oder halben Tagen sowie die Laufzeit. Möglich sind 6 bis 24 Monate. Nach Ende der vereinbarten Laufzeit geht die Arbeitszeit wieder automatisch zurück auf normale Vollzeit. Der Beschäftigte kann aber auch einen Folgeantrag stellen und weiter in verkürzter Vollzeit arbeiten.
Der Arbeitgeber kann den Antrag nur in begründeten Fällen ablehnen, etwa wenn bereits 18 Prozent der Belegschaft in verkürzter Vollzeit und Teilzeit arbeiten.
In bestimmten Fällen können die verkürzte Vollzeit (28 Stunden) und die tarifliche Freistellungszeit (T-ZUG 8 Tage) auch kombiniert werden. Wer normale Vollzeit arbeitet und Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann beides beantragen. Auch Teilzeitbeschäftigte, die ab dem Stichtag 1. Januar 2019 in Teilzeit gegangen sind, können die acht Tage tarifliche Freistellungszeit für Kinder und Pflege in Anspruch nehmen.
Frage bei Deinem Betriebsrat nach, welche konkreten Regelungen zur verkürzten Vollzeit und tariflichen Freistellungszeit er im Betrieb vereinbart hat. Zudem hilft er beim Antragsverfahren und bei Schwierigkeiten weiter. Du hast das Recht, jederzeit Deinen Betriebsrat hinzuziehen.