10. Mai 2018
Vertrauensleute - was machen sie und wie werden sie gewählt?
Was sind Vertrauensleute?
Der Name ist Programm: Vertrauensleute sind Partnerinnen und Partner des Vertrauens. Unabhängig davon, ob es um Probleme am Arbeitsplatz, den Tarifvertrag oder den Kontakt mit der IG Metall Nürnberg geht. Wir erklären, was Vertrauensleute tun und warum sie wichtig sind.

Nah dran

Vertrauensleute sind aktive IG Metall-Mitglieder im Betrieb. Sie werden von den Mitgliedern der IG Metall in ihrem Bereich gewählt. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der IG Metall im Betrieb, die sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Sie wissen, was es heißt, fair im Team zu arbeiten.

Klar ist: Die Arbeitssituation und die Probleme der Beschäftigten unterscheiden sich: Ob Junge und Ältere, Frauen und Männer, kaufmännische und gewerbliche Angestellte, Ingenieure, Techniker oder Hochqualifizierte ― Vertrauensleute sind nah dran und haben den richtigen Draht. Sie kennen die Probleme und Wünsche ihrer Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz und geben sie weiter an den Betriebsrat und an die IG Metall.


Kompetent

Ob Rechtsberatung, Informationen zum Tarifvertrag oder Erfahrungsaustausch: Vertrauensleute stehen ihren Kolleginnen und Kollegen bei Fragen oder Problemen zur Seite. Durch kostenlose Seminare der IG Metall können sich Vertrauensleute stets auf den neuesten Stand bringen. Sie sind vernetzt und wissen über die aktuellen Entwicklungen im Betrieb und in der IG Metall Bescheid. Vertrauensleute sind kompetent und können sofort weiterhelfen.


Durchsetzungsstark

Vertrauensleute arbeiten eng mit dem Betriebsrat, mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung und mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen. Gemeinsam bilden sie den Vertrauenskörper des Betriebs. Vertrauensleute sind für einen funktionierenden Vertrauenskörper unverzichtbar: Sie arbeiten an Lösungen von Problemen mit und stärken die Zusammenarbeit zwischen dem Vertrauenskörper und den Beschäftigten.

Die Arbeit als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann für die Gewerkschaft ist durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt. Um Gespräche mit dem Betriebsrat zu führen, genießen Vertrauensleute einen besonderen rechtlichen Schutz. Sie werben neue Mitglieder, erhöhen die Organisation im Betrieb und mobilisieren die Mitglieder in Aktionen und Tarifrunden. Vertrauensleute sind durchsetzungsstark und schützen die Beschäftigten vor Willkür.


Aus den Betrieben

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