Leiharbeit
Mitgliedervorteil Leiharbeit: So kommst Du an Deine Extrazahlungen

Leihbeschäftigte erhalten eine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind. Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Antrag an den Leihunternehmen gestellt werden: bis spätestens 30. Mai für das Urlaubsgeld 2023!

10. Mai 202310. 5. 2023


Der Mitgliedervorteil wird jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November ausgezahlt. Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigt in den kommenden Jahren.

Die Mitglieder-Extrazahlung erhalten alle Leihbeschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von länger als 6 Monaten im Leihunternehmen, wenn sie zum 30. Juni mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind. Ab November 2023 sind dann nur noch 6 Monate Mitgliedschaft Voraussetzung. Wichtig: Der Verleihbetrieb muss tarifgebunden sein an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit iGZ/BAP. Die Geltung der Tarifverträge kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb

zum Urlaubsgeld 2023

zum Weihnachtsgeld 2023

ab 2024

nach dem 6. Monat 100 Euro 250 Euro

 

Erhöhung erfolgt tarifdynamisch

im 2. und 3. Jahr 200 Euro 350 Euro
ab dem 4. Jahr 350 Euro 500 Euro

Mitgliedervorteil? Die IG Metall erklärt wie es geht!

Um den Mitgliedervorteil zu erhalten, müssen Leihbeschäftigte einen Antrag an ihren Arbeitgeber (Leihunternehmen) stellen und eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft beilegen. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail gestellt werden. Die Unterlagen für den Antrag gibt es für die Mitglieder im Servicecenter-Portal der IG Metall: www.igmetall.de/mitgliedervorteile

Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Beantragung des Mitgliedervorteils!

Wichtige Termine: Für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld kann die Bescheinigung ab dem 19. Mai heruntergeladen werden. Der Antrag muss bis einschließlich 30. Juni (E-Mail-/Posteingang) gestellt werden. Leihbeschäftigte, die noch nicht IG Metall-Mitglied sind, aber bis Ende Mai beitreten, sichern sich bereits jetzt ihren Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld 2023!

 

 

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